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Scheinselbstständigkeits-Check.
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Scheinselbstständigkeit: Die Folgen für Auftraggeber

Scheinselbstständigkeit: Die Folgen für Auftraggeber

Scheinselbstständigkeit bedeutet, dass ein freier Mitarbeiter als Selbstständiger für ein Unternehmen arbeitet, tatsächlich aber wie ein Angestellter behandelt wird. Die Folgen einer Scheinselbstständigkeit sind für Auftraggeber sehr unangenehm: Sie müssen erhebliche Nachzahlungen für Sozialabgaben und Steuern leisten und es können noch Strafzahlungen hinzukommen. Deshalb sollten Unternehmen das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Warum ist Scheinselbstständigkeit ein Problem?

Es gibt klare Unterschiede zwischen Angestellten und Selbstständigen, zum Beispiel sind erstere sozialversicherungspflichtig beschäftigt, über ihren Arbeitgeber krankenversichert und zahlen in die Rentenkasse ein, letztere sind häufig privat krankenversichert und müssen selbst für ihr Alter vorsorgen. Organisatorisch gesehen ist der Angestellte weisungsgebunden und in die Prozesse des Arbeitgebers eingebunden, dagegen genießt der Selbstständige mehr Freiheit, trägt aber auch ein unternehmerisches Risiko.

Liegt eine Scheinselbstständigkeit vor, erhält ein Auftraggeber praktisch die Leistung eines Angestellten, zahlt aber nur ein Freelancer-Honorar. Er spart sich die Sozialversicherungsbeiträge und leistet auch keine Entgeltfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall. Der Auftragnehmer erhält weniger Absicherung, als ihm de facto zustehen würde, gleichzeitig profitiert er von höheren Einnahmen als ein Angestellter. Deshalb wird Scheinselbstständigkeit vom Gesetzgeber als Form der Schwarzarbeit angesehen und es gibt Kontrollen, um Fälle zu identifizieren.

Weitere Informationen zur Scheinselbstständigkeit allgemein gibt es in unserem Artikel “Scheinselbstständigkeit: Kriterien 2023 und Checkliste”.

Wann wird Scheinselbstständigkeit geprüft?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, warum es zu einer Prüfung auf Scheinselbstständigkeit kommen kann. Auftraggeber oder Auftragnehmer können sie selbst veranlassen, sie kann aber auch durch eine Anzeige von außen oder durch eine standardmäßige Kontrolle stattfinden. Es kommt auch vor, dass ein freier Mitarbeiter versucht, auf diesem Weg eine Festanstellung einzuklagen. Deshalb ist es besonders wichtig, mit vertrauenswürdigen Freelancern zu arbeiten - wie zum Beispiel 9am sie vermittelt.

Häufig erfolgt die Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen einer regulären Betriebsprüfung. Sie kann aber auch vom Finanzamt, einem Arbeitsgericht oder einer Krankenversicherung durchgeführt werden. Eine weitere Instanz ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter.

Was passiert bei Scheinselbstständigkeit?

Die Folgen einer festgestellten Scheinselbstständigkeit beziehen sich auf verschiedene Aspekte: In sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Hinsicht müssen Auftraggeber Nachzahlungen leisten. Arbeitsrechtlich gesehen hat der Auftragnehmer rückwirkend Anspruch auf bestimmte Leistungen, die angestellte Arbeitnehmer erhalten. Insbesondere genießen Angestellte auch einen gesetzlichen Schutz vor Kündigungen. Und auch strafrechtliche Konsequenzen für den Auftraggeber sind möglich - bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Wer die Folgen kennt, wird in vielen Fällen alles dafür tun, eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.

Wichtig zu bedenken ist auch: Eine Scheinselbstständigkeit kann sowohl vorsätzlich bestehen als auch unbeabsichtigt - oft entsteht sie erst im Laufe der Zeit, wenn der Freelancer immer mehr Aufgaben übernimmt und immer stärker in das Unternehmen eingebunden wird. Vor den Folgen schützt eine Unwissenheit aber nicht. Auftraggeber müssen sich selbst darum kümmern, alle Regelungen einzuhalten.

Diese Konsequenzen drohen, wenn eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wird:

Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

Die nicht geleisteten Beiträge zur Sozialversicherung fallen nun rückwirkend an, und zwar für bis zu vier Jahre. Daraus kann sich für den Auftraggeber eine erhebliche Summe ergeben, zumal noch Säumniszuschläge hinzukommen. Er kann zwar von dem dann angestellten Auftragnehmer einen Teil einfordern, jedoch nur, wenn tatsächlich ein Arbeitsverhältnis besteht und nur bei den nächsten drei Gehaltszahlungen.

Steuern nachzahlen

Die nicht entrichtete Lohnsteuer muss nachgezahlt werden, auch hier beträgt der Zeitraum vier Jahre. Immerhin haften beide Seiten hier gemeinsam, sodass der Auftraggeber nicht die gesamte Last tragen muss. Wenn eine vorsätzliche Scheinselbstständigkeit angenommen wird, steigt die Verjährungsfrist allerdings auf zehn Jahre und es handelt sich um eine Straftat. Die erhobene Umsatzsteuer und damit auch die Vorsteuer sind nicht mehr gültig und es muss eine Rückabwicklung erfolgen.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Die Folgen einer Scheinselbstständigkeit in arbeitsrechtlicher Hinsicht können sein, dass der bisherige Auftragnehmer zum Angestellten wird. Diesen Status kann er im Streitfall sogar gerichtlich geltend machen. Ist er erfolgreich, erhält er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie auf bezahlten Urlaub und ist durch die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes geschützt.

Außerdem: Vorsatz ist strafbar

Die Nachzahlungen von Sozialversicherungen und Steuern für eventuell mehrere Jahre sind bereits eine schwere Belastung. Noch schlimmer wird es allerdings, wenn dem Auftraggeber ein vorsätzliches Handeln vorgeworfen wird. Dann ist eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe möglich. Außerdem erhöht sich der Zeitraum, für den Nachzahlungen zu leisten sind, auf bis zu 30 Jahre.

In unserem E-Learning zeigen wir die Konsequenzen von Scheinselbstständigkeit genauer:

 

Die Folgen der Scheinselbstständigkeit für Freelancer

Für den betroffenen Freelancer hat die Feststellung einer Scheinselbstständigkeit nicht nur negative Konsequenzen. Er kann eine Festanstellung einklagen und zum Arbeitnehmer bei der Firma werden - mit allen Rechten und Pflichten. Somit erhält er zum Beispiel Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz. 

Andererseits muss er Lohnsteuer und eventuell einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Außerdem muss die auf den Rechnungen erhobene Umsatzsteuer rückabgewickelt werden, was mühsam und kompliziert ist. Wie negativ der Freelancer die Folgen einer Scheinselbstständigkeit beurteilt, hängt von seinen persönlichen Umständen ab. Für ihn sind die Konsequenzen aber weniger schwer als für das Unternehmen.

Wer trägt also das Risiko bei Scheinselbstständigkeit?

Für beide Seiten sind die Folgen einer Scheinselbstständigkeit oft unangenehm. Die wirtschaftlich schwereren Konsequenzen müssen aber Auftraggeber befürchten, also ist ihr Risiko oft höher. Denn die Zahlungen, die sie leisten müssen, können für das Unternehmen existenzbedrohend werden. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für mehrere Jahre plus Säumniszuschläge erreichen schnell gefährliche Höhen. 

Außerdem besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen mehrere Freelancer als Scheinselbstständige beschäftigt hat. Auch diese Verhältnisse werden dann geprüft und die Kosten multiplizieren sich. Bei Vorsatz droht zusätzlich noch eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe, was ein Freelancer nicht befürchten muss. Für Unternehmen ist es also besonders wichtig, vorsichtig zu sein.

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